Kultusministerkonferenz: MBA - Studiengänge setzen Berufstätigkeit voraus

MBA - Studiengänge setzen Berufstätigkeit zwischen Bachlor und Master voraus, so die Kultusministerkonferenz (KMK).

MBA-Studiengänge gelten zukünftig als weiterbildender Master. Das geht aus den Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen hervor, die Mitte Oktober 2003 von der KMK verabschiedet wurden. Weiterbildende Masterstudiengänge setzen nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i.d.R. nicht unter einem Jahr voraus. Die Inhalte des weiterbildenden Masterstudiengangs sollen die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen. Weiterhin wird eine Abschlussarbeit als obligatorisch angesehen. Diese Vorgaben entsprechen im Wesentlichen auch den, zusammen mit der european foundation for management dewelopment (efmd) entwickelten, MBA-Guidelines. Bisher lassen rund 1/3 der MBA-Studienangbote in Deutschland Sudierende ohne Berufserfahrung zum MBA-Studium zu.

Weitere Informationen:
http://www.kmk.org/hschule/strukvorgaben.pdf


fibaa, 27.10.2003